So titelte das Hamburger Abendblatt am Mittwoch den 13. Juni 2007. 25.000 Verfahren gegen Urheberrechtsverletzer – in diesem Jahr wohlgemerkt. In dem Artikel selber wird durch den Rechtsanwalt Herrn Kay Spreckelsen von den Kollegen Rasch ausgeführt, dass die durchschnittliche Zahlungen € 2.500,00 betragen.
Geht man davon aus, dass auch die anderen Kanzleien entsprechende Umsätze vorweisen dürften, wird deutlich, dass mit Urheberrechtsverletzungen auch Geld verdient werden kann.
Es steht außer Frage, dass die Verfahren – zumindest bei den großen, seriösen Kanzleien – im Einklang mit geltendem Recht stehen, doch bleibt für den Rechtsanwender, der die Tauschbörsennutzer vertritt, ein bitterer Nachgeschmack. Mir liegen selbst einige Akten zur Bearbeitung vor, bei denen die wirtschaftliche Existenz der Tauschbörsennutzer durch entsprechende Zahlungsbegehren auf dem Spiel steht.
Ist es wirklich nötig – selbst wenn es noch mit geltendem Recht in Einklang steht – Eltern mit Ersatzzahlungen von € 5.000,00 zu traktieren, bei denen beispielsweise die 13-jährige Tochter Musik im Internet tauschen wollte? Ich denke nicht. Die Musikindustrie sollte und muss ihre Rechte schützen. Aber die Ertappten müssen ohnehin eine Erklärung abgeben, dass sie € 5.001,00 pro Lied zahlen müssen, wenn sie erneut Musik tauschen. Ist dies nicht ausreichend? Wird damit nicht der Wiederholungsgefahr entgegengetreten? Ich denke schon.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
PS: Natürlich gibt es Wege, sich dagegen zu Wehr zu setzen. Dazu mehr in meinem nächsten Blog

