Das AG Offenburg (AZ: 4 Gs 442/07) hat am 20.7.2007 beschlossen, dass die Staatsanwaltschaft in Fällen der Tauschbörsennutzung (Filesharing) nicht beim Provider die Adressdaten herausverlangen darf. Das Gericht hat sehr überzeugend darlegt, dass die Herausgabe der Adressdaten … weiterlesen
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