Rückschlag für die proMedia GmbH und die Musikindustrie
Das AG Offenburg (AZ: 4 Gs 442/07) hat am 20.7.2007 beschlossen, dass die Staatsanwaltschaft in Fällen der Tauschbörsennutzung (Filesharing) nicht beim Provider die Adressdaten herausverlangen darf. Das Gericht hat sehr überzeugend darlegt, dass die Herausgabe der Adressdaten durch den Provider unverhältnismäßig sei, wenn nur zwei Titel tatsächlich heruntergeladen wurden. Bei dem “Zur-Verfügung-Stellen” von einigen wenigen Musikstücken […]
