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Spendenkonto bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

In meiner täglichen Praxis im Umgang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wurde immer wieder die Bitte an mich herangetragen, doch die Bemühungen gegen die teilweise fragwürdigen Abmahnungen zu bündeln. Die Abgemahnten sind nämlich oftmals gezwungen, einen Vergleich mit den abmahnenden Rechteinhabern zu schließen, weil Sie das Risiko, einen Prozess zu verlieren, nicht tragen können. Dabei sind viele Rechtsfragen in diesem Zusammenhang – wenn überhaupt - allenfalls erstinstanzgerichtlich beurteilt worden.

Aus diesem Grund habe ich ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden sind ausschließlich dafür bestimmt, die Kosten eines Gerichtsverfahrens (Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten) zu übernehmen. Ausgenommen sind die eigenen Anwaltskosten.

Falls Sie die Bemühungen unterstützen möchten:

Spendenkonto Dr. Alexander Wachs

Konto 649988854  BLZ 20030000

Bewerben um Unterstützung aus diesem Spendentopf kann sich jedermann. Insbesondere ist die Unterstützung nicht an die Mandatierung eines bestimmten Anwalts gebunden. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten im Fall eines gerichtlichen Verfahrens. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten erfolgt durch den Unterzeichner in Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwälten.

Ihr

Dr. Alexander Wachs 
 

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