Neben Musik und Computerspielen werden in den letzten Jahren verstärkt Erotik-Filme für Erwachsene abgemahnt. In diesem Zusammenhang erschien gerade ein sehr lesenswerter Artikel auf www.netzwelt.de, in dem der Unterzeichner zur aktuellen Situation befragt wurde. Der Artikel ist unter folgendem Link abrufbar http://www.netzwelt.de/news/76761-pornoabmahnung-das-geschaeft-mit-der.html
Das besondere an den Abmahnungen von pornografischen Filmen ist, dass sich die Zahlungsgebegehren mit € 250,00 in erträglichem Rahmen handeln. Ärgerlich ist nur, dass der Löwenanteil für diese Formbriefe nicht an die Rechteinhaber, sondern an die abmahnenden Rechtsanwälte geht.
Weiterhin ist leider zu beobachten, dass es oftmals nicht nur bei einer Abmahnung bleibt. Regelmäßig werden die Anschlussinhaber wegen unterschiedlicher Rechtsverstösse mehrfach zur Kasse gebeten. Dann summieren sich die Zahlungsverpflichtungen schnell zu bedenklichen Summen.
Ein weiteres spezifisches Problem dieser Abmahnungen ist, dass die Anschlussinhaber oftmals die Filme gar nicht selber runterluden, sondern Familienmitglieder, was naturgemäß zu peinlichen Situationen im Familienkreis führt. Man kann nur mutmaßen, in wievielen Haushalten die Abmahnungen für Spannungen sorgten, insbeondere wenn 4-5 solcher Abmahnungen mit unterschiedlichen Filmtiteln in Haus flattern.
Noch unangenehmer wird die Angelegenheit, wenn eine IP-Verwechselung vorlag, also beispielsweise ein Zahlendreher bei der IP Adresse dazu führt, dass die falsche Hausadresse ermittelt wird. Wenn die Abmahnungen die Falschen treffen, ist dies bei einer so sensiblen Materie mit erheblichen Nachteilen verbunden, möglicherweise rechtfertigt dies sogar einen Schmerzensgeldanspruch.
Falls Sie Opfer einer entsprechenden Abmahnung wurden, zögern Sie nicht, mich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren.
Ihr Dr. Alexander Wachs

