Rechtsanwalt - Dr. Alexander Wachs

Monatsarchiv für Januar 2008

Schon wieder eine Niederlage der Musikindustrie - diesmal vor dem Landgericht Frankfurt

Ausweislich eines Berichts in http://www.derwesten.de hat die Musikindustrie schon wieder einer Niederlage erlitten, diesmal vor dem LG Frankfurt im Januar diesen Jahres. Offenbar wurde ein Familienvater abgemahnt, dem vorgeworfen wurde, 4.500 Titel im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. In der mündlichen Verhandlung konnte er offenbar glaubhaft machen, dass die Rechtsverletzung weder von ihm noch von […]

Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter nicht überwachen

Das LG München hat in einer sehr lesenswerten Entscheidung ( Az. 7 O 2827/07) vom 4.10.2007 ausgeführt, dass Arbeitgeber  ihre Mitarbeiter nicht rund um die Uhr überwachen müssen. Der Entscheidung lag der Sachverhalt zu Grunde, dass ein Radiosender, als Anschlussinhaber, von der Kanzlei Rasch als Rechtsvertretern  der Musikindustrie abgemahnt wurde, weil ein Volontär des Senders, der mit der Pflege der Webseite beauftragt […]

Heftiger Gegenwind für die Abmahnungen der Musikindustrie

Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Alexander Wachs. Dieser Text kann kostenfrei verwandt werden.
Die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie ist durch zwei Urteile aus dem Dezember 2007 in Schieflage geraten. Ein Urteil erging durch das Amtsgericht Altona ( Az 316 C 127/07). In diesem Urteil, gegen das die Vertreter der Musikindustrie allerdings Berufung ankündigte, sorgte ein Zahlendreher der Staatsanwaltschaft dafür, dass ein Anschlussinhaber zu Unrecht abgemahnt wurde. Der Richter […]

OLG Frankfurt begrenzt die Störerhaftung

Das OLG Frankfurt (Az. 11 W 58/07) hat am 20. Dezember 2007 einen Beschluss verkündet, der sich als Stolperstein für die Abmahnwelle herausstellen könnte. In dem Beschluss erteilte das Oberlandesgericht der in der Rechtsprechung bisher überwiegend vertretenen Auffassung, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich für Rechtsverletzungen seiner Familienmitglieder in Anspruch genommen werden könne, eine harsche Absage.