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Heftiger Gegenwind für die Abmahnungen der Musikindustrie

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Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Alexander Wachs. Dieser Text kann kostenfrei verwandt werden.

Die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie ist durch zwei Urteile aus dem Dezember 2007 in Schieflage geraten. Ein Urteil erging durch das Amtsgericht Altona ( Az 316 C 127/07). In diesem Urteil, gegen das die Vertreter der Musikindustrie allerdings Berufung ankündigten, sorgte ein Zahlendreher der Staatsanwaltschaft dafür, dass ein Anschlussinhaber zu Unrecht abgemahnt wurde. Der Richter erkannte in dem Vorwurf, eine Rechtsverletzung vorgenommen zu haben, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach dem zu Unrecht Abgemahnten Schadensersatz in Höhe der Anwaltskosten zu.

Damit sind bereits zwei Urteile ergangen, in denen Abmahnungen unstreitig zu Unrecht ergingen. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs befürchtet allerdings, dass die „Dunkelziffer“ der unrechtmäßigen Abmahnungen viel höher liegt. „Schon aus statistischen Gründen spricht bei über 100.000 Abmahnungen einiges dafür, dass menschliches Versagen sehr viel öfter auftritt, als bisher bekannt. Leider ist der Nachweis einer IP-Verwechslung nicht immer einfach zu führen.“

Auch das OLG Frankfurt  (Az. 11 W 58/07)  hat in einer spektakulären – rechtskräftigen – Entscheidung vom 20. Dezember 2007, die Rechte der Internetnutzer wieder stärker in den Fokus der Rechtsprechung gestellt und möglicherweise eine Wende in der Rechtsprechung eingeleitet. Das Oberlandesgericht erteilte der bisherigen Rechtsprechung, dass der Anschlussinhaber auch für Rechtsverletzungen seiner Kinder grundsätzlich hafte, eine Absage.

Eine Haftung der Eltern käme allerdings dann in Betracht, wenn diese ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sind. Eine Überwachungspflicht gegenüber den Kindern bestehe dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Kinder das Internet für Rechtsverletzungen nutzten.

„Mit diesem Urteil haben viele Eltern, die durch die Musikindustrie abgemahnt wurden, weil deren Kinder Musik im Internet tauschten, endlich ein obergerichtliches Urteil an der Hand, um sich gegen die Abmahnungen zu wehren“, so der Hamburger Anwalt Dr. Wachs.

Die Rechtsprechung muss nun in diesem Jahr die Vorgaben, die an die Eltern im Einzelfall gestellt werden können weiter konkretisieren, damit endlich klar ist, was Eltern im Einzelfall konkret tun müssen, um nicht abgemahnt zu werden.

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