Ausweislich eines Berichts in http://www.derwesten.de hat die Musikindustrie schon wieder einer Niederlage erlitten, diesmal vor dem LG Frankfurt im Januar dieses Jahres. Offenbar wurde ein Familienvater abgemahnt, dem vorgeworfen wurde, 4.500 Titel im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. In der mündlichen Verhandlung konnte er offenbar glaubhaft machen, dass die Rechtsverletzung weder von ihm noch von seiner Familie begangen wurde. Genauere Ausführungen zu dem Urteil folgen, sobald es mir im Volltext vorliegt.
Man kann wohl nicht mehr von Gegenwind sprechen, es handelt sich wohl viemehr um Gegensturm, was der Musikindustrie da entgegenbläst.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

