Ich hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es mehr als unwahrscheinlich ist, dass bei der Ermittlung der Hausadresse von der IP-Adresse nicht regelmäßig Fehler passieren. Dennoch sind die Gerichte hier mehr als zurückhaltend, diese Einwendung anzuerkennen. Dies macht es für die Rechtsvertreter der Abgemahnten schwer, die zu Unrecht Abgemahnten vor Gericht zu vertreten. Besonders hinderlich ist, dass Fehler bei der Adressermittlung regelmäßig in Prozessen nicht mehr nachvollzogen werden können. In vielen Fällen werden die Daten nach Ermittlung der Adressdaten wieder gelöscht.
Umso wichtiger ist es, wenn Fehler der Internetanbieter bekannt werden.
Meiner Mandantin wurde vorgeworfen, sie hätte einen Erotik-Film im Internet verbreitet. Bei Einsicht in die Ermittlungsakte stellte sich heraus, dass die Telekom die Hausadresse zu einem anderen Datum (einen Tag später) und zu einer völlig anderen Uhrzeit ermittelt hatte. Nachdem IP-Adressen immer wieder neu vergeben werden (mindestens alle 24 Stunden), liegt nahe, dass hier eine Verwechselung vorlag.
Seltsam allerdings der Hinweis der Staatsanwaltschaft, nachdem bei einer so großen Abweichung eine Fehlermittlung der Telekom wahrscheinlich ist. Richtigerweise muss eine sekundengenaue Übereinstimmung erfolgen. Bereits Abweichungen von einer Minute können dafür sorgen, dass die IP-Adresse wieder neu zugeordnet wurde.
Ich werde nun im Auftrag meiner Mandantin Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche prüfen. Es kann nur gemutmaßt werden, wieviele Personen allein in diesem Jahr zu Unrecht abgemahnt wurden.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

