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Nachtrag zum Beitrag vom 13. Mai 2008 – Telekom ermittelt falschen Anschlussinhaber

Wie bereits im letzten Beitrag angedeutet, wurden jetzt weitere Fälle bekannt, in denen die Telekom zu einem falschen Zeitpunkt die Adressen ermittelte. Erneut musste die abmahnende Kanzlei einem Mandanten von mir einräumen, dass die Forderungen nicht aufrechterhalten werden können.

Es verhärtet sich damit der Verdacht, dass der Telekom mehr Pannen bei der Ermittlung unterlaufen, als dies bisher gemutmaßt wurde!

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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