Schutt, Waetke klagt in Hamburg: Spendenaufruf !
Veröffentlicht am 12. Juni 2008 Kategorie: AllgemeinDie Kanzlei Schutt, Waetke, die wohl deutlich über 15.ooo Abmahnungen im Jahr verschickt, versucht nun wohl vor dem Hintergrund der kommenden Gesetzesänderung, welche ihre Abmahnpraxis gefährdet, mit hohen Streitwerten Panik zu verbreiten. Dem Verfasser liegt eine einstweilige Verfügung des LG Münchens vor, in der die Kanzlei Schutt, Waetke wegen des unverhältnismäßigen Streitwerts zu einem Teil die Kosten der einstweiligen Verfügung zu tragen hatte. Auch in Hamburg hat sich die Kanzlei Schutt, Waekte wohl selber übertroffen. Erfreulicherweise hat die Kanzlei Schutt, Waetke in dem nun bevorstehenden Prozess nach meiner Einschätzung selbst vor dem strengen Hamburger Landgericht nur eine geringe Chance zu obsiegen. Vieleicht hätte die Kanzlei vor Klageerhebung doch einmal prüfen sollen, ob eine Rechtsverletzung im konkreten Fall denkbar ist. Aber dazu werde ich dann in kürze mehr berichten.
Trotzdem möchte ich wegen des hohen Kostenrisikos zu Spenden aufrufen. Die Kosten des Rechtsstreits werden inklusive der Kosten für Gutachten einige tausend Euro betragen. Mein Mandant kann diese Kosten nicht allein tragen.
Zusammen mit dem Verein gegen den Abmahnwahn gibt es daher ein Spendenkonto
Spendenkonto Konto 649988854 BLZ 20030000
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/
Ihr
Dr. Alexander Wachs
