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Abmahnung: Das richtigte Instrument gegen Urheberrechtsverletzungen?

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Die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind auf einem neuen Höchststand angekommen. Wer heutzutage noch in Tauschbörsen wie bearshare oder emule unterwegs ist und Musik oder Erotik-Filme dort herunterlädt, bekommt über kurz oder lang teure Post vom Anwalt. Es steht außer Frage, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet über die letzten Jahre „außer Kontrolle geraten sind“. Und der eine oder andere mag vor der Möglichkeit, alles jederzeit herunterladen zu können, das Gefühl für den Wert des geistigen Eigentums verloren haben. Das gilt wohl besonders für unsere Kinder. Die Reaktion der Industrie auf diese Entwicklung kann dagegen streckenweise nur als kopflos bezeichnet werden.

Die Antwort heißt nämlich: Lasst die Eltern zahlen. Die Eltern sind die Inhaber des Internetanschlusses, die als sog. (Mit)-Störer in Anspruch genommen werden und dann von den Anwälten der Rechteinhaber eine teure Abmahnung bekommen. Diese Vorgehensweise wäre nach meiner Meinung auch vertretbar, wenn man mittlerweile nicht den Eindruck bekäme, dass hier nicht mehr „Denkzettel“ verteilt würden, sondern sich eine eigene Industrie gebildet hätte: Die sog. Abmahnindustrie.

Das bedeutet, Anwälte verschicken in Zusammenarbeit mit Firmen, die die Rechtsverletzung im Internet „beweissicher dokumentieren“ und deren Seriösität nicht überprüft wird, tausende von Abmahnungen. Grundlage für die Kosten der Abmahnung ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dem RVG liegt natürlich die Idee zu Grunde, dass, je höher der Streitwert, desto mehr Arbeit auch für den Anwalt anfällt.

Das ist aber bei industriell gefertigten Abmahnungen gerade nicht der Fall. Faktisch bleibt es bei 1-2 Briefen, die aber je nach Zahl der Werke von 600,00 Euro bis zu mehreren tausend Euro reichen. Für solche Fälle ist die Gebühr für die Anwälte viel zu hoch angesetzt und ist „normalen Menschen“, die hart ihr täglich Brot verdienen, zu Recht nicht zu vermitteln.

Nach meiner Meinung sollte geprüft werden, ob die Abmahnkanzleien, die nahezu 90 % ihres Umsatzes mit Serienbriefen verdienen, nicht die anwaltlichen Steuerprivilegien als Freiberufler entzogen werden können. Es handelt sich hier nicht um Anwaltskanzleien im herkömmlichen Sinne, sondern um Wirtschaftsunternehmen, die auch ganz anders besteuert werden sollten als Anwälte.

Weiterhin müssten vom Gesetzgeber verbindliche Vorgaben geschaffen werden, wie vorgeworfene Rechtsverletzungen im Internet zu dokumentieren sind, um überhaupt eine Strafanzeige anstossen zu dürfen. Ich lasse in diesem Zusammenhang auf eigene Kosten in Zusammenarbeit mit dem „Verein gegen den Abmahnwahn e.V.“ ein Gutachten erstellen, das ich an die entsprechenden Staatsanwaltschaften weiterleiten werde. Es kann nicht richtig sein, dass die Telekom etwa genaue gesetzliche Vorgaben hat, wie eine Telefonrechnung nachzuweisen ist, aber auf der anderen Seite auf Grundlage von völlig unüberprüfbaren „Beweissicherungen“ tausende von Strafanzeigen gestellt werden.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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