Ich habe im Rahmen dieses Blogs zuletzt über das erfreuliche Urteil des OLG Frankfurt vom 1.7.2008 berichtet. Heute wurde mir berichtet, dass gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde. Das heißt in diesem Fall, der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich zu der Tauschbörsennutzung/Störerhaftung äußern. Das ist zu begrüßen.
Eine Entscheidung des BGH würde die Unsicherheit hinsichtlich der Störerhaftung endlich aufklären. Derzeitig ist es nämlich so, dass die Gerichte verschiedener Bundesländer hinsichtlich der Weite der Haftung des Anschlussinhabers unterschiedliche Meinung vertreten. Die Rechteinhaber können wegen § 32 ZPO Bundesland und Gericht für eine Klage auswählen. Naturgemäß wählen sie die Gerichte, die Ihnen am wohlgesonnensten sind.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs würde ein Ende dieser uneinheitlichen Rechtsprechung bedeuten. Sicherlich birgt diese Entscheidung auch ein gewisses Risiko für die Abgemahnten. Entscheidet der BGH, dass die Störerhaftung weit ausgedehnt werden darf, wären die Folgen für die Abgemahnten erheblich.
Teilt der BGH hingegen die Auffassung des OLG Frankfurts könnte dies ein Ende der Abmahnungen in der jetzigen Form bedeuten. Eine Entscheidung des BGH ist realistisch in ca. 1 bis 1,5 Jahren zu erwarten.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

