LG Frankenthal (AZ 6 O 325/08) vom 15.9.2008 - Keine Adresse unter 3000 Musikstücken, 200 Filmen !
Das LG Frankenthal ein gewerbliches Ausmaß, das Voraussetzung für die Herausgabe der Ip-Adresssen, erst ab 3000 Liedern oder 200 Filmen angenommen. Das Gericht knüpft unter Verweis auf Entwürfe des Gesetzes an den handelsrechtlichen Gewerbeberiff an. Die Entscheidung steht damit in krassem Widerspruch u.a. zu einer Entscheidung des LG Kölns AZ 28 AR 4/08 vom 02.09.2008, das ein gewerbliches […]
