Ein interessantes Urteil des LG Krefeld (AZ 21 AR 2/08) macht derzeit im Internet Furore. Noch liegt das Urtel nicht im Volltext vor, aber nach den derzeitigen Berichten hat die Kanzlei Rasch versucht, Akteneinsicht zu nehmen, um eine Abmahnung zu versenden. Diese Einsichtnahme hat das LG Krefeld untersagt. Sobald das Urteil im Volltext erfolgt, wird hier eine entsprechende Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung erfolgen.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

