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Abmahnung v. Negele, Zimmel, Kremer, Greuter wegen Z-Faktor u.a.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter mahnen weiter Urheberrechtsverletzungen von erotischen Werken ab. In den Abmahnungen wird nicht darauf hingewiesen, dass ab dem 1.9.2008 die Anwaltkosten in einfach gelagerten Fällen auf  EUR 100,00 beschränkt werden.

Abgemahnte sollten sich nicht  durch die beigefügte geschwärzte einstweilige Verfügung unnötig unter Druck setzen lassen. Bei entsprechender anwaltlicher Vertretung kann eine einstweilige Verfügung ausgeschlossen werden. Auch ist die sog. Beweissicherung nach meiner Kenntnis noch nie gerichtlich überprüft worden.

Es ist daher abschließend zu raten, sich nicht zu sehr unter Druck setzen zu lassen, sondern vielmehr mit anwaltlicher Unterstützung eine Unterlassungserklärung abzugeben, die kein Schuldanerkenntnis darstellt und sich gegen die überhöhte Forderung zur Wehr zu setzen.

Zu einer kostenlosen Ersteinchätzung Ihrer Chancen und Risiken stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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