Üblicherweise schreibe ich in diesem Blog, wie ein Abgemahnter mit Urheberrechtsverletzungen umgeht. Heute möchte ich mich einmal der Thematik der Urheberrechtsverletzungen von der anderen Seite nähern. Was tun, wenn die eigenen Produkte in Tauschbörsen auftauchen. Einige Firmen, die ich berate, haben eigene Server aufgesetzt, mit denen Sie nicht funktionsfähige Versionen ihrer Programme in Tauschbörsen stellen, um das Herunterladen einzudämmen. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden und gerade vor dem Hintergrund der One-Click-Hoster mittlerweile nur wenig von Erfolg gekrönt. Andere Firmen setzen auf sog. Dongle Schutzmechanismen. Dies ist aber sehr teuer und nur für sehr hochpreisige Produkte denkbar.
Dieser Punkt wird auch in den Foren immer wieder thematisiert, was ich begrüße. Interessanterweise sind die meisten Abgemahnten durchaus bereit – vorausgesetzt die Abmahnung erfolgte zu Recht, was nicht immer der Fall ist – den Firmen Schadensersatz zu zahlen. Zu Recht wehren sich die Abgemahnten aber dagegen, wenn ihre Kinder Musik, Spiele oder Filme in Tauschbörsen verbreitet haben, kriminalisiert zu werden. Auch die hohen Anwaltskosten stossen zu Recht auf Unverständnis.
Es stellt sich also die Frage, was tun?
Ich würde diese Frage hier gerne an alle weiterleiten. Beiträge wie Anwaltskosten für Abmahnungen von über EUR 600 sind der richtige Weg, sind genauso wenig zielführend wie Beiträge, dass alle Programme freigegeben – und das Urheberrecht abgeschafft werden sollte. Bitte keine Beiträge über 200 Worte. Ich werde die interessantesten Beiträge hier gerne veröffentlichen. Bitte die Beiträge einfach an meine E-Mail-Adresse: info@dr-wachse.de
Ihr
Dr. Alexander Wachs

