Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte mahnt (wieder einmal) Purzel Videos ab. Die vorgeworfene Rechtsverletzung ist häufig auf das Jahr 2007 datiert. Viele Abgemahnte fragen mich, ob hier nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Dem ist nicht so. Die Verjährung beginnt erst mit Kenntnis der Rechteinhaber von der Adresse des Anschlussinhabers. Es ist davon auszugehen, dass die Kanzlei U+C Rechtsanwälte erst kurz vor der zugesendeten Abmahnung, die Adressen der Anschlussinhaber von den Staatsanwaltschaften erhalten hat.
Ich rate weiterhin, darauf zu achten, ob nicht bereits eine Abmahnung wegen desselben Werkes versandt wurde. Mir liegt eine Vielzahl von Akten vor, in denen aufgrund von Schreibfehlern im Namen des Anschlussinhabers dasselbe Werk versehentlich mehrfach abgemahnt wurde. Hier hilft regelmäßig ein Zweizeiler an die Kanzlei U+C Rechtsanwälte, um das Missverständnis aufzuklären.
Ich empfehle grds. bei Abmahnungen, die Möglichkeiten meiner kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Umgang mit einer Abmahnung und einer anwaltlichen Vertretung zu nutzen.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

