Die Agentur Agence France-Presse (AFP), hat ausweislich der Frankfurter Rundschau begonnen, Internetseiten abzumahnen, auf denen Texte der AFP unerlaubt veröffentlicht wurden. Nach dem Pressebericht sollen die Abmahnungen nur an gewerbliche Nutzer, mit einer Kostennote versehen, versandt werden. Allerdings soll auch der “private Blogger” eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Gefahren, die beim unbedachten Unterschreiben der Unterlassungserklärung bestehen, können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Man stelle sich etwa vor, der Betreiber eines kleinen Blogs unterschreibt die Unterlassungserklärung – vielleicht wird die Unterlassungserklärung nach Internetrecherche auch schnell noch mit dem Hinweis “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” versehen - entsprechend den Vordrucken im Internet. Nach Abgabe der Erklärung ist die Angelegenheit aber erst einmal vergessen.
12 Monate später kommt ein erneutes Schreiben mit dem Hinweis, dass die Vertragsstrafe fällig wurde, weil gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde.
Schließlich untersucht die AFP mittlerweile automatisiert nach Verstößen und beim Zweitverstoß wird dann die Vertragsstrafe fällig. Des Rätsels Lösung: Der Blog-Betreiber hatte die zweite Meldung von einer anderen Seite übernommen und wusste nicht, dass diese ebenfalls von der AFP stammte.
Abgemahnten wird dringend geraten – auch wenn “nur” eine Unterlassungserklärung gefordert wird - anwaltlichen Rat einzuholen.
Sollte der Abmahnung eine Kostennote beigefügt sein, ist es ratsam, diese ebenfalls anwaltlich prüfen zu lassen.
Sie können mich zu einer kostenlosen Einschätzung über die Kosten und Risiken im Umgang mit einer Abmahnung gern telefonisch kontaktieren.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

