Die Kanzlei Lihl mahnt bekanntlich unter anderem den Film “Slumdog Millionaire” für die Prokino Filmverlei GmbH ab. Die Adressen der Abgemahnten werden regelmäßig durch die Staatsanwaltschaften ermittelt, nachdem der Rechtsanwalt Lihl Strafanzeige für den Rechteinhaber gestellt hat. Während diese Anzeigen jedoch in der Vergangenheit regelmäßig ohne Nachteile für den Abgemahnten eingestellt wurden, häufen sich derzeit die Anfragen wegen Strafbefehlen und Hausdurchsuchungen.
In dem mir jüngst zur Prüfung vorgelegten Strafbefehl wurden 60 Tagessätze zu 50 EUR also 3000,00 EUR als Strafe festgesetzt. Wird dagegen nicht binnen zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt, ist der Strafbefehl wie ein Urteil – ohne Verhandlung – rechtskräftig.
Die Frage, ob die Abmahnung bezahlt wird, hat dabei keinen Einfluss auf den Strafbefehl und/oder sonstige strafrechtliche Nachteile wie eine Hausdurchsuchung.
Letzteres besonders unangenehme Erlebnis mussten einige mutmaßliche Tauschbörsennutzer erleiden, denen vorgeworfen wurde, den Film Slumdog Millionaire zum Kinostart heruntergeladen zu haben. Die PCs werden dabei regelmäßig sichergestellt und einbehalten.
Nach meiner Meinung ist dieser Eingriff in die grundgesetzlich geschütze Privatsphäre absolut unverhältnismäßig. Eine Hausdurchsuchung, weil ein pubertierender Sohn seinen Freunden auf dem Schulhof erzählen will, er kenne den Film aus dem Kino schon längst und habe ihn sogar zu Hause, verkennt die Folgen, die eine solche Hausdurchsuchung wegen des Geredes der Nachbarn haben kann. Zumindest sollten die Ermittlungsbehörden zunächst die Ergebnisse der Logg-Firmen überprüfen und nicht einfach 1:1 als eigene Ermittlungen übernehmen.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

