Mit der Masse der Abmahnungen zusammenhängend, ist es derzeit häufig zu beobachten, dass mittlerweile eine gewisse “Panikmache” erkennbar wird. Richtig ist, dass in bestimmten Konstellationen Mehrfach-Abmahnungen vorkommen können. Diese sind aber vermeidbar. Ich empfehle vor dem Versenden von pauschalen Unterlassungserklärungen (oder sog. Abmahnschutzpaketen oder Abmahnschutzbriefen und ähnlichem) kritisch nachzufragen, ob das wirklich erforderlich ist. Dies kann am Besten der Abgemahnte selbst beurteilen. Er muss überlegen: “Was habe ich denn so heruntergeladen bzw. was wurde über den Anschluss heruntergeladen?” Besser als irgendwelche pauschalen Unterlassungserklärungen abzugeben, ist es, Ihrem Anwalt eine Liste der heruntergeladenen Dateien zukommen zu lassen, damit dieser dann die notwendigen Rechteinhaber ausfindig macht und Ihnen dann die erforderlichen Erklärungen individuell anfertigt. Wenn dies so nicht möglich ist, weil Sie sich nicht genau erinnern, was in den letzten 6 Monaten (relevanter Zeitrahmen) runtergeladen wurde, sollten Sie ein längeres Telefongespräch einplanen. Nahezu alle Anwälte, die vermehrt Abgemahnte vertreten, haben eine sehr gute Übersicht über die häufig abgemahnten Titel. Dann muss die erforderliche Unterlassungserklärung im Gespräch erarbeitet werden.
Ich rate daher von der Abgabe von pauschalen Unterlassungserklärungen ab.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

