Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen mahnt für diverse Erotik-Hersteller u.a. Purzel Video GmbH ab. Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei fordert dabei über 650 EUR pro Werk. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist auf das einzelne Werk bezogen. Sie sollte meines Erachtens nicht abgegeben werden. Zum einen stellt die Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis dar.
Zum anderen ist zu befürchten, dass wegen anderer Vorwürfe aus der Vergangenheit weitere Forderungen geltend gemacht werden.
Ich rate dennoch davon ab, die Unterlassungserklärung vorschnell ohne genauere Prüfung zu erweitern. Beachten Sie bitte dazu hier: http://www.dr-wachs.de/blog/2009/09/25/kornmeier-und-partner-abmahnungen-und-abmahnschutzpakete-briefe/
Wichtig ist auch zu wissen, dass u.a. auch die Kanzlei Schulenburg & Schenk aus Hamburg Urheberrechtsverletzungen für die Purzel Video abmahnt. Sollte nach entsprechender Prüfung und Rücksprache mit dem Mandanten eine erweiterte Unterlassungserklärung abgegeben worden sein, wirkt dies für und gegen die Firma. Es kommt dann nicht darauf an, welche Kanzlei eine weitere Abmahnungen auszusprechen versucht.
Ich verweise dennoch zum Schutz auf meinen alten Beitrag: http://www.dr-wachs.de/blog/2007/10/14/die-gefahren-der-vorbeugenden-unterlassungserklaerung/
Nicht empfehlen kann ich, die geforderte Zahlung zu leisten, ohne vorher die eigenen Optionen geprüft zu haben. Nutzen Sie die Möglichkeit mich in einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnung anzurufen.
Ihr
Dr. Wachs

