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DigiProtect, Kornmeier und ein Erfolgshonorar?

Derzeit sprechen alle, die sich mit Abmahnungen der Kanzlei Dr. Kornmeier beschäftigen, über ein Dokument, das über Wikileaks durchgesickert ist. In diesem, es handelt sich um ein mutmaßliches Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Kornmeier an einen britischen Kollegen, heißt es sinngemäß, dass DigiProtect rein auf Erfolgsbasis arbeite und dies auch für die beteiligten Rechtsanwälte gelte. Dies ist deswegen so brisant, weil eine reine Vergütung auf Erfolgshonorarbasis in Deutschland für Rechtsanwälte nur unter sehr engen Bedingungen gestattet ist. Auch hinsichtlich der Vergütung für gerichtliche Verfahren weckt dieses Schreiben “Vorbehalte”.

Es wurden bereits Strafanzeigen gestellt.

Für Abgemahnte ist erst einmal wichtig, dass zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Stellungnahmne von der Kanzlei Kornmeier erfolgt ist, noch dass die Echtheit des Dokuments geprüft werden konnte. Ich rate daher weiterhin, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben und das weitere Verfahren erst einmal in Ruhe abzuwarten.

Vielleicht kommt ja auch noch eine Reaktion von einer der anderen Kanzleien, die für DigiProtect tätig werden.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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