Derzeit häufen sich in meiner Kanzlei Anrufe wegen Abmahnungen, welche durch die Kanzlei Rasch in den Jahren 2006 oder 2007 versandt wurden. Der Sachverhalt ist eigentlich immer der gleiche. Nach der Abmahnung wurde durch den Anwalt vor Ort oder den Abgemahnten selbst ein Schreiben versandt, irgendwann ist die Korrespondenz dann eingeschlafen.
Dann plötzlich gegen Ende dieses Jahres meldet sich die Kanzlei wieder, entschuldigt sich im Einzelfall für die späte Rückmeldung und unterbreitet ein letztes Verlgeichsangebot oftmals erheblich unter dem in der ursprünglichen Abmahnung aufgeführten Vergleichsangebot.
Für eine erfolgreiche Gegenwehr ist es entscheidend, was in dem außergerichtlichen Schriftverkehr mitgeteilt wurde, wenn die Rechtsverletzung etwa durch die Kinder eingeräumt wurde, ist eine Zurückweisung der Forderung erheblich erschwert.
Ebenfalls ist in diesen Fällen die Verjährung im Auge zu behalten, wenn die Abmahnung schon 2006 erfolgt ist, ist eine Verjährung der Forderung Ende dieses Jahres zu prüfen. Falls noch keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, rate ich dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Die Unterlassungserklärung aus den alten Abmahnungsfällen ist viel zu weit gefasst. Für Fragen zu diesem Thema stehe ich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Kosten und Risiken gern zur Verfügung.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

