Derzeit geistert eine Entscheidung durch das Internet, nachdem eine Klage der Rechtsanwälte Kornmeier und Partner für DigiProtect vom Amtsgericht Frankfurt abgewiesen wurde. Anlass war folgende Twitter Meldung http://twitter.com/ra_kohut/status/8589583408.
Leider liegt das (noch nicht rechtskräftige) Urteil noch nicht vor, es ist aber naheliegend, dass es mit der Frage der Erstattung von Anwaltskosten, ich hatte dazu hier berichtet, zusammenhängt. Auch hatte ich bereits auf die erfolgte Strafanzeige hingewiesen. Gut möglich, dass die Gerichte nun doch etwas kritischer mit der Frage der Gebührenabsprachen umgehen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Sollten sich die Vermutungen bestätigen, wäre dies zumindest ein ordentlicher Kiesel im Schuh der abmahnenden Kanzleien.
Nach den mir jüngst vorliegenden Abmahnungen ist die Kanzlei Kornmeier aber ohnehin in den neueren Verfahren nicht mehr für DigiProtect tätig. Strategisch sicher sinnvoll, weil dadurch das Thema Gebührenabsprachen wieder vom Tisch ist, wenn eine andere Kanzlei für DigiProtect Klage erheben wird.
Sobald mir das Urteil im Volltext vorlieg, werde ich ausführlich berichten.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

