Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt wieder entsprechend der alten und bekannten Vorgehensweise Urheberrechtsverletzungen von Musikstücken in Tauschbörsen ab und unterbreitet außergerichtliche Vergleichsvorschläge in Höhe von 450,00 EUR.
Auch im Bereich Erotik sind wieder vermehrt Abmahnungen etwa durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk oder durch die Kanzlei C-S-R zu verzeichnen. Dort sind die Vergleichsvorschläge aber eher bei 700 EUR bis zu mehreren tausend Euro angesiedelt. Alles also wieder beim Alten.
Wer allerdings zum ersten Mal ein entsprechendes Schreiben im Briefkasten findet, der sollte die Möglichkeit nutzen, sich über seine Verteidigungsoptionen zu infomieren. Gern stehe ich dazu im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Umgang mit einer Abmahnung zur Verfügung. Sie können mich dazu am Samstag zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr oder unter der Woche zu den üblichen Bürozeiten anrufen. Gern stehe ich Ihnen Rede und Antwort.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

