Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt kann schon als ein “alter Hase” bezeichnet werden, was den Versand von Abmahnungen betrifft. Dabei ist die Kanzlei Dr. Kornmeier (ursprünglich) für die klassische Vertretung im Musikrecht, Erstellung von Künstlerverträgen usw. bekannt geworden und ist auch hier noch schwerpunktmäßig tätig.
Am Anfang des letzten Jahres hat die Kanzlei Dr. Kornmeier noch überwiegend für DigiProtect (turn piracy into profit) abgemahnt. In diesem Jahr ist die Kanzlei Dr. Kornmeier u.a. für die GSDR GmbH tätig und mahnt die Verbreitung von Werken wie “Gentlemen- it no pretty” und “Disco boys – I surrender” ab. Dabei sind große inhaltliche Änderungen zu der Zeit als die Kanzlei Kornmeier noch für DigiProtect abmahnte nicht ersichtlich.
Heute wie damals wird eine Pauschale von 450,00 EUR zur Abgeltung der Ansprüche angeboten. Diese soll sowohl die Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfassen. Ich rate hier bereits deswegen zur Vorsicht, weil die einzelnen Lieder sich regelmäßig auf Samplern (Bravo Hits, Future Trance, The Dome) oder auf inoffiziellen Zusammenstellungen (German Top 100) befinden. Hier drohen die berüchtigten Folgeabmahnungen.
Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen zur Verfügung.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

