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Abmahnung Schulenberg und Schenk wegen Filesharing

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk vertritt nunmehr einer Vielzahl von Rechteinhabern, und versendet für diese Abmahnungen. Der Vorwurf lautet in diesen Abmahnungen, dass über den Anschluss des Angeschriebenen Filmwerke in Tauschbörsen verbreitet wurden (Filesharing).

Die Kanzlei Schulenberg vertritt dabei unter anderem Combat Zone Corp,  Belrose International B.V., GGG – John Thompson Production, Goldlight, Video Akuell Betriebs GmbH,  Kick Ass Pictures,  Goldlight,  Video Akuell Betriebs GmbH, PlayVision Media Group AG, Musketier Media GmbH & Co KG und VPS Film-Entertainment.

Diese Firmen verwerten überwiegend Filme für Erwachsene. Gerne werden solche Filme auch als “Heimatfilme” bezeichnet, wie sich hier nachlesen lässt. Diese kleine Verharmlosung soll aber nicht darüber täuschen, dass derjenige, der Erotik Filme herunterlädt und währenddessen verbreitet (dies kann technisch unterbunden werden) sich sogar strafbar macht. Schließlich können sich auch Minderjährige diese Filme von dem Tauschbörsennutzer herunterladen. Die Staatsanwaltschaften entfachen hier jedoch keinen großen Jagdtrieb mehr. Seit der Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs sind mir in dieser Hinsicht auch kaum noch Strafverfahren bekannt.

In der zivilrechtlichen Auseinandersetzung (Abmahnung) empfehle ich, die Forderung überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Schulenberg und Schenk fordert regelmäßig Beträge um 1298,00 EUR. Auch stellt die beigefügte Unterlassungserklärung eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Rufen Sie mich einfach an, ich berate Sie gern.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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