Ich hatte bereits in einem früheren Beitrag ein wenig frech darauf hingewiesen, dass nicht so recht verständlich ist, wie der Film Iron Man2 auf Deutsch in Tauschbörsen sehr verbreitet, obwohl er noch gar nicht auf DVD veröffentlicht ist. Es ging mir dabei auch um die miserable Qualität eines Films, dessen Tonspur aus einem Kino aufgenommen wurde. Manchmal denke ich, dass alles heruntergeladen wird, nur weil es da ist, egal in welcher Qualität. Eine Suche über google bestätigt nunmehr, dass der Film mittlerweile in besserer Qualität verfügbar zu sein scheint, und natürlich “hagelt” es nun auch wieder Abmahnungen.
Ich habe Verständnis dafür, dass Filmhersteller nicht bereit sind, Ihre Werke umsonst im Internet verbreitet zu sehen, auch wenn sicher auch einige “Raubkopierer” später den Film auf DVD und/oder BluRay kaufen werden. Auch für Abmahnungen habe ich grundsätzliches Verständnis. Allerdings sollten sich die Kosten im angemessenen Rahmen halten. Selbst wenn 956,00 EUR (506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz) für einen aktuellen Film rechtlich vertretbar scheinen, empfehle ich hier kritisch nachzuhaken. Gerade die sog. 100,00 EUR Deckelung wird gerade von einigen Amtsgerichten als nicht mehr absolut fernliegend betrachtet. Dann dürften bei Abmahnungen wie hier eben nur 100,00 EUR Anwaltskosten gefordert werden. Auch die Höhe des Schadensersatz sollte kritisch hinterfragt werden. Gern will ich Sie hier unterstützen. Ich vertrete bundesweit. Ich rate ferner davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

