Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass früher oder später Kanzleien wie Dr. Kornmeier und Partner ihr Betätigungsfeld erweitern werden. Ein mir vorliegendes Beispiel ist eine Abmahnung des Computerspiels Alter Ego für den Rechteinhaber bitComposer.
Die geforderte Summe des Vergleichsbetrags liegt mit 600,00 EUR deutlich über den Summen, die in Fällen gefordert werden, in denen es um ein Lied geht (dort wurden regelmäßig 450,00 EUR gefordert). Weiterhin wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Bevor Sie hier eine Zahlung leisten, empfehle ich eine anwaltliche Beratung. Eine Zahlungsverfplichtung besteht nämlich nicht in jedem Fall. Wenn der Anschlussinhaber das Computerspiel nicht heruntergeladen hat, und er auch Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, dass Dritte diese Rechtsverletzung nicht begangen haben, kann die Abmahnung mit entsprechender Argumentation zurückgewiesen werden. Ferner stellt sich bei Computerspielen immer noch die Frage, ob nicht der § 97a II UrhG, also die sog. 100,00 EUR Deckelung, greift. Hierzu gibt es noch keine Entscheidung.
Die Unterlassungserklärung sollte neu formuliert werden. Ich rate dringend ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Unterstützung zu versenden.
Gern will ich Sie hier im Rahmen einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken unterstützen.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

