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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Neue Entwicklungen

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München ist eine Kanzlei, die eine Vielzahl von hochkarätigen Rechteinhabern (wie z. B. Sony, Constantin Film Verleih, Tele München Fernseh GmbH, Majestic, DHV usw.) vertritt und wohl eine sehr hohe Anzahl an Abmahnungen versendet. In der Vergangenheit ist die Kanzlei Waldorf jedoch nicht aufgefallen, mehrere Abmahnungen zu versenden – entgegen einer aktuellen Entwicklung bei anderen Kanzleien.

Dies scheint sich derzeit zu ändern: Ich bekomme sehr viele Anfragen von Abgemahnten, die mir berichten, erst eine Abmahnung z. B. von Constantin Film erhalten zu haben und ein paar Monate später eine Abmahnung von Sony (etwa für ein „Die drei ???“-Hörspiel oder ein aktuelles Musikalbum). Interessanterweise traten diese („aktuellen“)  Mehrfach-Abmahnungen aber nur unterteilt nach Werkart (Hörbuch/Film/Musik) auf. Mehrere Abmahnungen von Sony sind danach bisher ebensowenig aufgetreten wie  mehrere Abmahnungen für unterschiedliche Filmwerke. Davon ist freilich zu unterscheiden, wenn mehrere Filmwerke in der gleichen Abmahnung genannt werden.

Einen Zusammenhang zwischen Mehrfach-Abmahnung und vorheriger Vorgehensweise (Zahlung oder nicht Zahlung, Versand der ursprünglichen UE oder einer modifizierten) konnte ich dabei nicht feststellen.

Fazit scheint mir: Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nur dann mehrfach ab, wenn ein weiterer Rechtsverstoss einer anderen Werkart festgestellt wurde. Mal schauen, ob es dabei bleibt.

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