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Denecke von Haxthausen und Partner Abmahnung “Over The Rainbow” – Rechteinhaber ist…?

Heute wurden mir zwei Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt. Die abmahnende Kanzlei jeweils sind Denecke von Haxthausen und Partner. Das Lied, welches in Tauschbörsen verbreitet worden sein soll, war in beiden Fällen “Israel Kamakawiwo ole – Over the Rainbow”. In beiden Fällen stammt das Lied von einer German Top 100 Charts und beide Abmahnungen wurden am gleichen Februartag 2011 versandt. Jedoch ist in einer Abmahnung die B1 Recordings SIA als Mandant mit dem ausschließlichen Recht, der Zugänglichmachung in File-Sharing Netzwerken genannt. In der anderen Abmahnung wird die DigiRights Administration GmbH als “Inhaberin des ausschließlichen Rechts, das Werk Israel Kamakawiwo´ole – Over the Rainbow im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugägnlich zu machen, genannt.

Da stellt sich der geneigte Leser die Frage, wer hat denn nun die ausschließlichen Rechte und wer hat sie wann von wem übertragen bekommen. Hier wird wohl nur eine Akteneinsicht in das Auskunftsverfahren Klarheit verschaffen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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