In den letzten drei Wochen bekomme ich zwar wenige Anrufe wegen Abmahnungen -aber einige Anrufe wegen einstweiligen Verfügungen, die am Landgericht Hamburg beantragt wurden. Besonders hervorgetan haben sich dabei die Kanzlei Sasse und Partner und die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die beide aus Hamburg stammend beim Landgericht Hamburg für Filme bzw. ein Musikstücke einstweiligen Rechtsschutz geltend machten.
Hinsichtlich des Streitwerts ist übrigens anzumerken, dass das Landgericht Hamburg 10.000,00 EUR als ausreichend bei einem aktuellen Film angesehen hat.
Daher gilt weiterhin, das Mantra, nach Erhalt einer Abmahnung nicht zu reagieren ist falsch.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

