Heute wurde mir ein Mahnbescheid zur Prüfung vorgelegt, welcher von Fareds mbH beantragt wurde. Namentlich werden knapp 500,00 EUR wegen eines unerlaubten Downloads geltend gemacht. Zwar kann ich keine Aussagen darüber anstellen, ob im Falle eines Widerspruch gegen den Mahnbescheid die Klage begründet wird, allerdings ist es schon auffällig wie oft derzeit die Gerichte in Filesharing Verfahren angerufen werden. Auch hier würde das Verfahren nach einem Widerspruch am Amtsgericht Hamburg geführt. Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Anzahl der gerichtlichen Auseinadersetzungen zunimmt.
Allerdings ist die Anzahl der gerichtlichen Verfahren im Vergleich zu den versandten Abmahnungen immer noch im Promillebereich. Eine kritische Auseinandersetzung mit einer Abmahnung ist geboten, vor vorschnellen Überreaktionen kann nur gewarnt werden.
Ihr
Dr. Alexander Wachs

