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Welche Folgen hat die Guardaley Affäre auf weitere Abmahnungen und Klagen?

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Stand 2011: Die meisten Interessierten werden es wohl mittlerweile wissen, der Guardaley einer bekannten Anti Piracy Firma  wird vorgeworfen nicht immer geprüft zu haben, ob auch ein Upload durch den Tauschbörsennutzer erfolgt. Dies wurde durch eine andere Logg Firma nachgewiesen.

Wie kam es zu der Guardaley Affäre?

In einem mir vorliegenden Schriftsatz, der zuvor mit der Guardaley zusammenarbeitenden Anwälte und danach in gerichtlichen Auseinadersetzung mit der Guardley stehenden Anwälten heiß es zu Guardaley Ermittlungen:

„Es ist beweissicher dokumentiert, dass es technisch ausgeschlossen ist, dass die Firma X eine solche Datei ganz oder teilweise angeboten hat, also ein sogenannter „Upload“ stattgefunden hat. Es ist technisch darüber hinaus sogar ausgeschlossen, dass, was nicht Vorwurf der Abmahnung war, ein Download der Datei stattgefunden hat“.

Dennoch wurde die Firma X kostenpflichtig abgemahnt. Nach meiner Schätzung wurden aufgrund dieser Ermittlungen tausenden wenn nicht gar zehntausende Abmahnungen ausgesprochen – ohne entsprechenden Nachweis der Rechtsverletzung. Aber hätte dass ein Abgemahnter im Einzelfall beweisen könnnen? Natürlich nicht, wie soll er denn!

Hat diese Erkenntnis Folgen?

Seit Jahren fordere ich als „ceterum censeo“ Log Firmen entsprechend eines TÜV Verfahrens prüfen zu lassen und diese regelmäßig zu überprüfen. Es ist natürlich naheliegend, dass in zukünftigen Verfahren  vorgetragen wird, das seien Einzelfälle gewesen, ich bin da skeptisch. Die Guardaley arbeitet auch mit anderen Anwälten und Mandanten zusammen, wieso soll es da gerade anders gelaufen sein.

Einfluss auf laufende Gerichtsverfahren?

Derzeit vertrete ich einige Mandanten gegen Mandanten der Kanzlei Sasse und Partner, deren Mandanten wiederum mit der Guardaley zusammenarbeiten, ich bin gespannt, ob das Gericht nun endlich das Thema Beweissicherung noch deutlich kritischer bewerten wird als bisher. Die Kollegen von Sasse und Partner deuteten bereits an, dass Klagerücknahmen nicht in Betracht kämen, es bestände dafür keinerlei Notwendigkeit. Die Beweissicherung der Guardaley sei jedenfalls in den Fällen von Sasse & Partner korrekt, da (anders als  in dem vorgenannten Fall) auftragsgemäß ausschließlich Upload Vorgänge dokumentiert worden seien, was Guardaley gegenüber Sasse & Partner nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigt habe.

Also alles beim Alten? Schaun wir mal.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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