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Schalast und Partner Abmahnung “Menowin” DigiProtect

Heute wurde mir eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt, in der es Schalast und Partner für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz Digitaler Medien (kurz Digiprotect), vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an einem Lied, welches der German Top 100 entnommen sein soll, beklagen.

Vornehmlich wird gerügt, das eine digitale Kopie der Tonaufnahme “Menowin (German Top 100 Single Charts 23.05.2011) im Internet zum Download durch Dritte angeboten wurde.

Auch mir als DSDS Nichtkenner ist bekannt, dass  Menowin der Künstler ist, das Lied aber einen anderen Namen  trägt. So viele Lieder sind von Herrn Menowin nicht in den Charts – eine kurze Recherche ergab, in der Abmahnung muss  es sich um das Lied “If you stayed” handeln.

Ob diese Ungenauigkeit ausreicht, die Abmahnung zurückzuweisen, wohl nicht. Die zu unterlassende Handlung ist hier wohl so eindeutig bestimmbar, dass zumindest die Gerichte in Köln damit wenig Probleme haben dürften. Daher empfehle ich die Abmahnung nicht in der Hoffnug zur Seite zu legen, man wisse gar nicht “worum es geht”.

Glühlampe

Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

In der Abmanung lauert noch eine zweit “Bombe”, nämlich die 99 anderen Lieder, welche ebenfalls verbreitet worden sein sollen. Hierzu können sich dann noch andere Kanzleien melden. Lassen Sie sich daher beraten, bevor Sie sich hinterher ärgern.

Glühlampe

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