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Waldorf Frommer Klagewelle rollt in München

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München eine der bekanntesten Kanzleien für die massenhafte Versendung von Abmahnungen macht offenkundig mit der Verfolgung der Forderungen auch vor Gericht ernst. Grundlage der jüngsten Klagewelle, welcher eine Mahnbescheidswelle vorausging, sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für verschiedene Rechteinhaber aus dem Jahre 2007  insbesondere Hörbuchverlage.

Täglich erreichen mich aktuelle Anfragen zu sog. Abgabenachrichten, also der Nachricht, dass nachdem von dem Abgemahnten Widerspruch gegen den Mahnbecheid eingelegt wurde, die Angelegenheit nun an das Streitgericht (regelmäßig München) abgegeben wurde.

Das Top-Thema meiner Beratungen ist dabei natürlich die Verjährung, was bei Abmahnungen von 2007 auf der Hand liegt. Viele Abgemahnte wundern sich, dass die Angelegenheit überhaupt vor Gericht gehen kann, wenn die Forderung doch verjährt sein müsste.

Die Frage, ob die Forderung im Einzelfall verjährt ist, kann ohne Vorlage der Akte nicht beantwortet werden, entscheidend ist hier unter anderem der Schriftverkehr. Das Gericht jedenfalls prüft die Verjährung nicht “von Amts wegen”. Die Verjährung ist eine Einrede, welche erhoben werden muss.

Die massenhafte Klageverfolgung hat aber auch zur Folge, dass eine Vielzahl von gutgemeinten Ratschäge von der Verbraucherzentrale/Rechtsschutzversicherung (überweisen Sie 300 EUR und ändern Sie die Unterlassungserklärung) oder unerfahrenen Anwälten (wir machen das immer so da kommt nichts mehr) nun gnadenlos in den Verfahren offengelegt und ausgenutzt werden.

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

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