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rka Abmahnung Deus Ex – Human Revolution im Auftrag von Koch Media GmbH

Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg verfolgt im Auftrag einer Vielzahl von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Die Kanzlei rka versendet die nach meiner Kenntnis überwiegende Anzahl von Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung von Computerspielen in sog. Tauschbörsen. Dies ist bekanntlich nicht gestattet und löst zum Teil bei den Ertappten erhebliche Ansprüche aus. Was aber wenn die Rechtsverletzung gar nicht wie behauptet stattgefunden hat? Was wenn – und das wird eher die Regel als die Ausnahme sein – der Filius (männliche Form mit Absicht gewählt) sich unerlaubt in Tauschbörsen verlustiert, vielleicht sogar gegen das elterliche Gebot. Dann wird es schnell umstritten. Die Tendenz der häufig angerufenen Gerichte ist derzeit, dass der Abgemahnte immer “irgendetwas” also einen Teil zahlen muss. Daher kann es auch in diesen Fällen sinnvoll sein, sich mit der Gegenseite zu einigen und zumindest den Schaden zu begrenzen. Aber Vorsicht, wer sich hier zu weit aus dem Fenster lehnt und sofort seinen Sohn als Täter benennt – weil es der bestimmt gewesen ist, der erweist seiner Familie damit vielleicht einen Bärendienst. Denn die Zahlungsverpflichtung wird sich dadurch keineswegs sicher reduzieren, weil der “Junge das von seinem Taschgeld bezahlen muss”. Vielmehr bestehen zwei Ansprüche der Koch Media nebeneinander einmal der Anspruch gegenüber dem Anschlussinhaber und einmal der Anspruch gegenüber dem wirklichen Täter. Auch der minderjährige Sohn kann als Täter in Anspruch genommen werden – ob dies dann wirklich geschieht mag dahinstehen, aber eins ist klar die Verhandlungsposition muss sich nicht zwingend verbessern.

Es dann einfach “auf den Sohn zu schieben” kann sich im Nachhinein als extrem nachteilig auswirken. Auch die immer wieder gern verkündeten Ratschläge nur 100,00 EUR zahlen zu müssen, sind keineswegs eine sichere Bank. Denn auch wenn die 100 EUR Deckelung durch sinnvolle jüngste  Überlegungen unserer Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger wieder in aller Munde sind, verneinen eine Vielzahl der aktuelle angerufenen Gerichte die Anwendbarkeit.

Was mich allerdings konkret bei der der jüngsten Abmahnung welche bekannt geworden ist, hinsichtlich des Spiel “Deus Ex – Human Revolution” wundert, ist dass dieses Spiel eigentlich nach meiner Kenntnis mit der online Plattform “Steam” verbunden sein muss, um zu “funktionieren”. Wenn Spiele aber trotz Onlinezwang dennoch wieder kopiert werden können, könnte man diese Gängelung der ehrlichen Käufer vielleicht auch lassen – das Gegenargument ist hier, dass wenn unmittelbar nach Veröffentlichung noch keine “Raubkopien” auf dem Markt sind, sich dies in der ersten Auswertungsphase für die Hersteller bzw. Vertrieb wie zum Beispiel Koch Media GmbH bemerkbar macht.

Alles kleines Fazit:
Der Schutz über Steam scheint nicht so gut zu funktionieren wie erhofft. Wer seine Kinder nicht 24 Stunden rund um die Uhr beaufsichtigt muss zumindest einen Teil zahlen und keiner weiß wie das mit der 100 EUR Deckelung weitergeht. Wenn Sie von der Kanzlei rka eine Abmahnung erhalten haben:

Glühlampe

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