Direkt zum Inhalt

Forderungen aus U+C Abmahnungen an Inkasso verkauft – Was tun bei Inkasso Post?

Von

Es ging durch die Presse und alle Blogs. Die Rechtsanwälte U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Forderungen aus alten Abmahnungen, welche nicht durchgesetzt oder verglichen werden konnten an Inkasso Unternehmen abgetreten bzw. versteigert. Wer aktuell auf der U+C Versteigerungsseite nachschaut wird feststellen, dass dort mitgeteilt wird, dass die Auktionen beendet wurden.

Durch die Blogs geistern unterschiedliche Zahlen, so sollen 90.000.000,00 EUR an Forderungen versteigert worden sein, verpackt in kleinere Packete. Solche Forderungsverkäufe sind keineswegs so untypisch nur geschieht dies regelmäßig hinter den Kulissen und nicht in einer Versteigerung. Der „Wert“ der Forderungen mag vor allem darin bestehen, dass es meistens um Ansprüche aus sog. Abmahnungen wegen des Verbreitens pronografischer Filme geht. Der Ärger zu Hause ist also vorprogrammiert. War es nun der pubertierende Sohn, Ehemann oder doch der Nachbar. Liegt ein Ermittlungsfehler vor – wäre nicht das erste Mal. Nichts genaues weiß man nicht, daher werden eine Vielzahl von Angeschriebenen nun lieber an das Inkasso irgendwelche Fantasiesummen zahlen, als weiter mit dem Vorwurf des Verbreitens pornografischer Schriften behelligt zu werden, aber ist dies denn wirklich die richtige Entscheidung. Die klassische Juristenantwort lautet natürlich: Es kommt darauf an.

Zunächst leuchtet mir nicht so recht ein, warum Abgemahnte welche sich zunächst gegen eine Anwaltskanzlei, die immerhin auf diesen Bereich spezialisiert ist, sich nun von einem Inkasso Unternehmen ängstigen lassen.  Ein Inkasso Unternehmen hat keinesfalls mehr an Rechten als Anwälte, es gibt eigentlich nur drei Punkte, die Auseinandersetzungen mit Inkasso anstrengend machen:

1. Inkasso Firmen schreiben bis zum Umfallen nicht immer auf den konkreten Fall bezogen

2. Inkasso Firmen können durch einen (bspw.  Schufa) Eintrag die Bonität verschlechtern

3. Inkasso Firmen können die Forderung durch scheinbar absurdeste Behauptungen in Wochen vervielfachen.

Bei genauer Betrachtung sind diese Punkte aber gar nicht so gefährlich:
Auseinandersetzung mit Inkasso ist oftmals Fleißarbeit. Wer sich auf eine monatelangen Schriftverkehr nicht einstellen kann oder will, der kann einen Anwalt einschalten. Ein spezialisierter Anwalt kann da schon ganz gut gegenhalten. Die eigenen Kosten halten sich dafür bei vorheriger Absprache sicher auch in akzeptablem Pauschalrahmen. Sprechen Sie uns an, wenn hier Interesse besteht-

Inkasso können allenfalls dann Ihre Bonität verschlechtern, wenn Sie der Forderung nicht widersprechen. Dies sollte jedem Adressaten möglich sein, es gibt da auch keine großen Formvorschriften, das kann man durchaus selber hinbekommen, und wenn man das  nicht möchte, gilt das alte Merkwort: Anwalt hilft.

Zuletzt sollte man sich nicht durch die Forderungsvervielfältigung ängstigen lassen, ob diese im Einzelfall nämlich bererchtigt ist… da gibt es erhebliche Zweifel. Adam Riese sagte sinngemäß 700  X 0 = 0 und 1900 X 0 = 0.

Grundsätzlich gilt, je sicherer Sie sind, dass der Vorwurf nicht stimmt, desto weniger sollten Sie sich ängstigen lassen. Letztlich empfiehlt es sich aber immer zumindest einmal einen Anwalt drüber schauen zu lassen, bevor man auf „Autopilot“ schaltet. Wir helfen Ihnen gern für eine kurze telefonsiche Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken im Umgang mit der an Sie gerichteten Forderung.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 4.9 Sterne von 43 Abstimmungen.