Wir hatten bereits berichtet, dass das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht sich an Webseitenbetreiber wegen der Verwendung von Google Analytics gewandt hatte. Aktuell scheint nun auch NRW aktiv geworden zu sein. So existieren auch von dem Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ähnliche Schreiben. Allerdings scheinen diese im Ton weniger scharf zu sein. In jedem Fall sollten diese Schreiben genutzt werden, die eigenen Datenschutzbestimmungen und insbesondere die korrekte Verwendung von Google Analytics einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Gern sind wir hier behilflich.

