Sie sind hier: Home » Blog » Abmahn-Ticker » rka Abmahnung Risen 2: Dark Waters im Auftrag von Koch Media

rka Abmahnung Risen 2: Dark Waters im Auftrag von Koch Media

Die Koch Media GmbH lässt aktuell durch die Rechtsanwaltskanzlei rka aus Hamburg Anschlussinhaber anschreiben, dass über deren Anschluss das Spiel Risen 2: Dark Waters heruntergeladen und während dessen über Tauschbörsen verbreitet  wurde (rka Abmahnung). Nun soll  das Spiel Risen 2 Dark Waters zumindest auf dem PC mit einem nicht einfach zu umgehenden Kopierschutz versehen sein. Namentlich soll es sich nach meine Informationen um einen Steam Kopierschutz handeln. Steam ist eine Online Plattform, bei der das Spiel mit der Online Plattform verbunden ist – oft ist dann ein Spielen auch nur bei bestehender Internetverbindung möglich. Kleines Schmankerl für die Rechteinhaber, wenn das Spiel mit dem Online Konto verknüpft ist ist ein Wiederverkauf faktisch wohl unmöglich, aber es sollte auch einen kaum zu umgehenden Kopierschutz darstellen. Aus diesem Grund frage ich mich, ob das Spiel “Risen 2: Dark Waters” überhaupt lauffähig ist, wenn es aus dem Internet heruntergeladen werden kann.
Dies mag für den Unterlassungsanspruch unbedeutend sein, könnte aber trotz Lizenzanalogie im Schadensersatzanspruch Berücksichtigung finden. Wenn man sich aktuell die Verbreitung des Spiels in Tauschbörsen anschaut (Seeder/Leecher) Verhältnis scheint das Spiel auch vergleichsweise wenig “angeboten zu werden”.

Ich persönlich kann es sehr gut nachollziehen, dass Koch Media (wohl der Publisher), trotzdem den Anfängen wehren will und von Anfang an, der Verbreitung in Tauschbörsen begegnen will. Denn wer sich ein wenig mit der Materie beschäftigt wird feststellen, dass die zentralen Erträge mit einem Spiel in den ersten 5-6 Monaten erzielt werden. Wenn das Spiel solange nicht in Tauschbörsen erhältlich ist, kaufen die Fans das Spiel. Dieser Zeitraum deckt sich insoweit auch mit der von dem LG Köln erkannten “relevanten Auswertungszeitraum”. Wer in diesem Zeitraum zulässt, dass das Spiel über seinen Anschluss heruntergeladen und verbreitet wird, muss sicher mit einer rka Abmahnung rechnen. Aber Achtung – andere Gerichte beschränken die Auskunft bei einer Verbreitung in Tauschbörsen überhaupt nicht – daher kann eine rka Abmahnung auch kommen, wenn das Spiel schon länger als ein halbes Jahr auf dem Markt ist.

Wer als Anschlussinhaber eine rka Abmahnung erhalten hat, sollte das Vergleichsangebot, welches sich um 800,00 EUR bewegt sehr genau prüfen. Es kann nämlich durchaus Fälle geben, in denen es ratsam sein könnte dies anzunehmen. Namentlich wenn über einen sehr langen Zeitraum mehrere Monate “Risen 2: Dark Waters” verfügbar gemacht wurde. Hier ist aber anwaltliche Beratung unabdingbar – versuchen Sie hier nicht auf eigene Faust Ihr Glück. Gerade rka klagen viele Fälle am Hamburger Amtsgericht/Landgericht ein. Teilweise werden hohe Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht.

Freilich ist auch die beigefügte Unterlassungserklärung mit Vorsicht zu betrachten. Auch hier ist anwaltliche Hilfe zwingend anzuraten. Im Falle einer Vertretung überarbeiten wir die Unterlassungserklärung natürlich für Sie.

Erfahrungsgemäß kann die von rka geltend gemachte Pauschale bei guten Argumenten reduziert werden. Eine Vertretung durch uns sollte sich also auch wirtschaftlich lohnen. Die Gebühren, welche wir in Rechnung stellen, sind überschaubar. Sprechen Sie uns einfach an.

Glühlampe

Haben Sie Fragen zur Abmahnung?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken im Umgang mit ihrer Abmahnung ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Wenn Sie eine rka Abmahnung wegen Risen 2: Dark Waters erhalten haben, können Sie auch unter rka Rechtsanwälte weitere Informationen erhalten.

in Abmahn-Ticker Tags: , , , Permanent-LinkTrackback-URL
  • Abmahnung erhalten?

    Rufen Sie uns an.
    Bundesweite Beratung durch
    erfahrene Rechtsanwälte.

    040 - 411 88 15 70

    Mo-Fr 8.30 bis 19 Uhr, Sa. 10 bis 16 Uhr