Vor kurzem habe ich über Klageverfahren von Kornmeier und Partner in Hamburg berichtet, dabei läuft es am Amtsgericht München sogar noch deutlich runder: 801,80 EUR durch Anerkenntnisurteil Amtsgericht München vom 15.6.2012 AZ. 158 C 11888/12. Klägerin war die “alte Dame unter den Tonträgerherstellern” EMI Music Germany GmbH & Co KG. Das Anerkenntnisurteil überrascht mich wenig, von 15 Anfragen wegen Gerichtsverfahren, welche mich in den letzten Tagen erreichten, war die erste Frage eigentlich immer: “Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder soll ich lieber gleich zahlen?”. Es gibt durchaus Fälle, in denen ein Anerkenntnis zu diskutieren ist, aber halt nicht immer. Dadurch werden Klagen aber noch deutlich lukrativer, denn für “ein Schreiben” 801,80 EUR (plus Anwaltkosten) lohnt sich für die Rechteinhaber und Anwälte. Und auch die Gerichte werden sich Anerkenntnisurteilen ebenfalls nicht entgegenstellen.
Während es klagemäßig um die Kanzlei Kornmeier und Kollegen im letzten Jahr ruhig war, scheint sie nun den Weg in die Klageverfahren wie einige andere Kanzleien auch, nicht mehr zu scheuen. Auch wenn selbst die stärksten Klagebemühungen nur ein Tropfen auf dem heißen Abmahnstein sind, wird deutlich, dass die Vertretung von Abgemahnten nicht mehr mit einem Zweizeiler erledigt ist: “Mod UE und fertig” ist jedenfalls kein Erfolgsrezept für eine gute Verteidigung mehr.

