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Unberechtigte Abmahnung Geld zurück?

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Dsa Amtsgericht München 19.11.2012 – Az.: 251 C 207/12 hat gerade entschieden, dass es durchaus Fälle gibt, in denen zu Unrecht Abgemahnte einen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der eigenen Kosten haben. Nachdem solch ein Anspruch von den Fachgerichten oft verneint wurde u.a. mit dem Hinweis auf das allgemeine Lebensrisiko mit unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden zuletzt: LG Köln Urt. v. 10.10.2012 – Az.: 28 O 551/11, wird nun diskutiert, inwiefern diese Entscheidung Signalwirkung haben könnte. Leider liegen mir die Urteilsgründe nicht vor, aus den verfügbaren Quellen lässt sich mutmaßen, dass einem Gaststättenbetreiber vorgeworfen wurde, er habe nicht die erforderliche Lizenz zur Ausstrahlung eines Programms im gewerblichen Bereich (vgl. ähnlich hier). Dazu sendet der Lizenzinhaber Kontrolleure durch Gaststätten. Wenn dieser Kontrolleur sich aber irrt – wie scheinbar in dem zugrundeliegenden Fall – dann eröffnet dies einen Schadensersatzanspruch. Denkbare Anspruchsgrundlage wäre nach meiner Meinung eine PVV des gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen Abmahner und Abgemahntem  (leider selten in der Rechtsprechung diskutiert) oder ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Letzt genannte Anspruchsgrundlage wird nmM auch das Amtsgericht München bejaht haben.

Eine Anwendung auf Privatpersonen etwa im Bereich Filesharing scheint mir insoweit unwahrscheinlich. Eine vertiefte Auseinandersetzung wird erfolgen, wenn mir die Entscheidung im Volltext vorliegt.

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