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Walking Dead Abmahnung: Walking Dead Staffel 4 Folge 1

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Heute erreichte mich eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner hinsichtlich des Werks „The Walking Dead – Staffel 4 Folge 1.“ Beim ersten Durchblättern der Walking Dead Abmahnung war ich überrascht. Die Zahlen überraschten mich dann doch.

1. Aufwendungsersatzanspruch nach Walking Dead Abmahnung

Zunächst war der Aufwendungsersatzanspruch der Walking Dead Abmahnung bzw. dessen Höhe  über 970,00 EUR Grund für Erstaunen.

Diese setzt sich wie folgt zusammen:

1.    Ermittlungskosten der Guardaley Ltd. 100,00 EUR
2.    Anteilige Gerichtskosten für das Auskunftsverfahren unter 1,00 EUR
3.    Anteilige Rechtsanwaltsgebühren für das Auskunftsverfahren  knapp 1,00 EUR
4.    Anteilige Pauschale für Post- und Telekommunikation für das Auskunftsverfahren unter 10 Cent
5.    Anteilige Kosten für die Providerauskunft 3,50 EUR
6.    Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung (Gegenstandswert 15.000,00 EUR) 845,00 EUR
7.    Pauschale für Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG          20,00 EUR
FAZIT: knapp 970 EUR

Der Löwenanteil des Aufwendungsersatzanspruchs setzt sich aus den Anwaltskosten (Rechtsanwaltsgebühren) zusammen, die aus dem sehr hohen Streitwert von 15.000 € berechnet wurden. Zur Begründung führte die Kanzlei Sasse & Partner in der mir vorliegenden Abmahnung aus:

„Die Regelung aus § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG, die Rechtsanwaltsgebühren auf ein Gegenstandswert von nur 1000 € begrenzt, ist nach unserer Auffassung nicht anwendbar. Eine solche wäre vorliegend schon angesichts der Schwere des Rechtsverstoßes unbillig, wie ein wertender Vergleich des vorliegende Rechtsverstoßes mit Urheberechtsverletzung, die der Gesetzgeber der Regelung aus § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG  (wie zum Beispiel einer nicht genehmigten Nutzung an Stadtplan Ausschnittes im Internet oder einem unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachen eines Liedtextes oder das Anbieten eines einzigen Musiktitels) zu Grunde gelegt hat, zeigt. Eine Gleichbehandlung solcher Fälle mit dem vorliegenden Sachverhalt, bei dem das Werk „Walking Dead Staffel 4 Folge 1 dass nicht einmal auf DVD und oder auf BluRay veröffentlicht worden ist, der Allgemeinheit unberechtigten Download angeboten wird, wäre ganz offensichtlich unbillig im Sinne des Gesetzes.“

a. Streitwertreduzierung bei der Walking Dead Abmahnung?

Diese Ausführungen in der Walking Dead Abmahnung bieten einigen Sprengstoff. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser Argumentation in keinem Fall im Rahmen einer Vertretung eines Werkes in einer Filesharingtauschbörse der Streitwert auf 1.000,00 € zu reduzieren wäre. Dies widerspricht aber dem relativ eindeutigen Willen des Gesetzgebers.

b. Pre-Release aus Ausschluss?

Entscheidender scheint mir der Hinweis auf die so genannte „Pre-Release“ Situation (Vor Veröffentlichung) im konkreten Fall. Wenn ein Filmwerk noch vor der offiziellen Veröffentlichung in einer Tauschbörse verbreitet wird, ist es grundsätzlich nachvollziehbar, hier von einer besonderen Schwere des Verstoßes zu reden. Allerdings ist die vorliegende Verbreitung der Folge „Walking Dead Staffel 4 Folge 1“ nach meiner Meinung kein echter Pre-Release. Schließlich wurde die Folge „Walking Dead Staffel 4 Folge 1“ bereits im amerikanischen Fernsehen ausgestrahlt. Ein echter PreRelease wäre hingegen, wenn ein Film noch bevor im Kino zu sehen ist, bereits über Tauschbörsen verbreitet wird. Das mir bekannteste Beispiel wäre in diesem Fall die Veröffentlichung des Ang Lee Films Hulk. Oder wenn ein Computerspiel ein bis zwei  Wochen vor seiner weltweiten Veröffentlichung  über Tauschbörsen abrufbar ist. Freilich ist dies auch bei Musikalben denkbar.

Trotz der eher allgemein gehaltenen Begründung, warum der Unterlassungsstreitwert nicht auf 1000 € zu beschränken ist, halte ich es nach der Ausgestaltung der Walking Dead Abmahnung im vorliegenden Fall für wahrscheinlich, dass Sasse & Partner nicht in allen Filesharing Fällen die genannte Beschränkung ablehnen wird.

2. Schadensersatzanspruch

Neben dem Aufwendungsersatzanspruch fordert die Kanzlei Sasse & Partner inder Walking Dead Abmahnung noch Schadensersatz nach der Lizenzanalogie, welche hinsichtlich einer Folge der Serie Walking wird Staffel 4 auf 500 € beziffert wird.

Die oben genannten Positionen würden sich zu über 1.400,00 € addieren, gleichwohl schlägt die Kanzlei Sasse & Partner eine außergerichtliche Pauschalzahlung in Höhe von 800 € vor. Nach meiner Meinung ist die Walking Dead Abmahnung in der vorliegenden Form durchaus angreifbar, zwar sind noch viele Punkte ungeklärt daher ist es sicherlich ratsam sich gerade jetzt mit einem Anwalt, der in diesem Bereich schwerpunktmäßig tätig ist, in Verbindung zu setzen.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Walking Dead Abmahnung durch einen Anwalt der Kanzlei Dr. Alexander Wachs Rechtsanwälte, gern wollen wir sie hier unterstützen.

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