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Sasse und Partner Abmahnung Aufwendungsersatzanspruch aber keine UE

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Die Kanzlei Sasse und Partner schlüsselt den möglichen Aufwendungsersatz im Rahmen einer Abmahnung in verschiedene Positionen auf.

Das Entscheidende ist dabei,  dass die Kanzlei Sasse und Partner nach aktuellem Stand die einzige Kanzlei ist, welche

  1. die „1.000,00 EUR Streitwertgrenze“ nicht zur Anwendung gebracht wissen will
  2. keine Unterlassungserklärung als Entwurf ihrer Abmahnung beifügt (§ 174 BGB).

Lassen Sie sich hier anwaltlich beraten.

Update: In den Abmahnugen aus 2014 sind nun sogar zwei Unterlassungserklärung beigefügt. Lesen Sie dazu hier.

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