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Schutt, Waetke Abmahnung – Prisoners iAv TOBIS Film GmbH & Co. KG

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Nun liegt uns auch eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG wegen des Films „Prisoners“ vor. Die Abmahnung ist eine  Weiterentwicklung zu den bisherigen Abmahnungen, was die Anforderungen des Gesetzgebers an die Darstellung einer Abmahnung angeht.

Was beinhält die Schutt, Waetke Abmahnung?

Zunächst werden in der Abmahnung die wesentlichen Punkte (Wer will Was Weswegen) vorangestellt. Tobis Film GmbH & Co KG will (insgesamt) 732,50 EUR wegen des Anbietens des Films Prisoners in einer Internettauschbörse zum Download ohne Zustimmung von TOBIS Film. Es folgen Ausführungen zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz. Der geforderte Schadensersatz ist mit 500,00 EUR eher im oberen Rahmen aufgrund der Aktualität und des Aufwands des streitgegenständlichen Films inklusive einer Starbesetzung wohl im oberen Drittel der üblicherweise von den Gerichten zugesprochenen Summen, aber keinesfalls fernliegend.

Angemessene Summen?

Unwahrscheinlich erscheint hingegen, dass im Fall einer Klage wie angedeutet ein höherer Schadensersatzbetrag geltend gemacht wird. Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes ist darauf hinzuweisen, dass nach der hier vertretenen Auffassung die Schadensersatzsumme nicht zur Erhöhung des Streitwerts auf die 1.000,00 EUR addiert werden darf, weil der Störer eben keinen Schadensersatz zahlen muss. Dann dürfen aber auch nicht die Anwaltskosten treuwidrig künstlich erhöht werden. Dies wird auch nicht durch den Hinweis auf die Täterschaftsvermutung egalisiert, weil in der Schutt, Waetke Abmahnung die Unterlassungserklärung auch in einer Tätervariante und Störervariante angeboten ist. Nach diesseitiger Auffassung umfasst der Ankreuzpunkt „öffentlich zugänglich machen zu lassen“ aber nicht die erwünschte Störervariante. Die Pauschalierung von 17,50 EUR hinsichtlich Ermittlungskosten und Kosten der Auskunftsverfahren ist wohl angreifbar, auf jeden Fall aber von der Kanzlei Kornmeier und Partner besser gelöst.

Fazit:

Die Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke ist verbessert worden, insbesondere die Möglichkeit der „Individualisierung durch Ankreuzen“ weiß theoretisch zu gefallen. Im Detail sind aber immer noch Mängel erkennbar. Wenn Sie eine Schutt, Waetke Abmahnung wegen des Films „Prisoners“ erhalten haben, geben Ihnen diese Ausführungen vielleicht Anlass vor einer vorschnellen Unterschrift und Zahlung anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte beraten seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland gerichtlich und außergerichtlich. Egal ob Sie „nur“ eine günstigere Lösung suchen oder ob Sie sich generell gegen die Schutt Waetke Prisoners Abmahnung wehren wollen, sprechen Sie uns an. Die erste Einschätzung zu Chancen und Risiken ist kostenlos, wir helfen gern.
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