Direkt zum Inhalt

Debcon Debitorenmanagement und Consulting versendet Zahlungsaufforderungen über 1.000,00 EUR

Von

Die Debcon GmbH versendet wieder (Info)Post – und das nicht zu knapp – die Summe sportliche 1.000,00 EUR. In einem uns vorgelegten Schreiben heißt es:

„Wie wir informiert worden sind, haben Sie bislang auf die Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, ehemaliges Aktenzeichen [….] keine Zahlung geleistet. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass dieser Zustand nciht beibehalten werden kann.“

Gefordert werden 1.000,00 EUR. Viele Angeschriebene berichten mir, eine Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller nie erhalten zu haben. Andere sind schockiert, dass die Summe nun auf 1.000,00 EUR erhöht wurde. Angeschriebene, welchen der Sachverhalt nichts sagt, sollten unbedingt zunächst die ursprüngliche Abmahnung der Kanzlei Negele sich von Debcon zusenden lassen, und dann den Sachverhalt prüfen.

Die „Bombe“ hat sich Debcon aber zum Schluss aufgespart:

„Schon heute weisen wir aufgrund unserer bestehenden Partnerschaft und in Erfüllung unserer Pflicht darauf hin, dass wir Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG [….]  übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist.“

Die Effizienz von Inkasso Unternehmen beruhen nach meiner Meinung auf zwei Ängsten einer irrationalen und einer rationalen:

Die irrationale Angst – weil Unsinn – beruht auf dem Umstand, dass Inkasso gern mit jungen Mänteln in dunklen Lederjacken, Stiernacken und grimmigen Blick asoziiert wird. Woher dieser urbane Myhtos stammt… keine Ahnung. Inkasso Dienste bestehen eher aus Call Centern mit (freundlichen aber Kummer gewohnten) Damen und Großdruckern. Besuch bekommt da niemand.

Die zweite Angst ist die Angst vor der Schufa. Diese ist insoweit berechtigt, als es denkbar erscheint, dass nicht bestrtittene Forderungen tatsächlich der Schufa gemeldet werden. Daher sollte das Schreiben auch nicht ignoriert werden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann sich gern fernmündlich bei uns melden. Wir beraten und vertreten Mandanten aus ganz Deutschland.

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 4.8 Sterne von 34 Abstimmungen.