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Rainer Munderloh Abmahnung im Auftrag der Trimax GmbH

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Nachdem der Rechtsanwalt Rainer Munderloh in der Vergangenheit vor allem durch Abmahnungen für die RGF Productions von sich reden machte, wird nun im Internet berichtet, dass er aktuell auch für die Trimax GmbH Abmahnungen versendet.  Das hat mich insonweit überrascht, als dessen Internetseite http://www.kanzlei-munderloh.de des  für mich den Eindruck erweckt hatte, als ob Rainer Munderloh nun Abgemahnte vertreten würde. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein.
Es ist übrigens nicht ehrenrührig, wenn ein Anwalt gleichzeitig abmahnt und Abgemahnte vertritt, vielmehr ist der Anwalt ein Interessenvertreter. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“, gilt für den Anwalt. In der Vergangeheit habe ich sogar einige Male dazu geraten, gezielt „Abmahnanwälte“ zu mandatieren, schließlich wissen diese im Zweifel am Besten, welche Verteidigungslinie am meisten Arbeit bedeutet. Neue Verteidigungsimpulse hat das aber – zumindest für unsere Vertretung – nicht ergeben.
Wenn Sie eine Abmahnung von Rainer Munderloh im Auftrag der Trimax GmbH erhalten haben sollten, ist  zunächst die Wirksamkeit der Abmahnung zu prüfen. Dies ist ein zentraler Punkt im Rahmen der Verteidigung, weil Ihnen bei einer unwirksamen Abmahnung sogar Schadensersatzansprüche zustehen. Wenn Sie eine Abmahnung von Rainer Munderloh erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung.

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