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Waldorf Frommer – Aufforderungsschreiben „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise “ der Warner Bros. Entertainment GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer erinnert mit Aufforderungsschreiben an die versendeten Abmahnungen für den Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ der von ihnen vertretenen Rechteihaberin Warner Bros. Entertainment GmbH. Laut torrentfreak – dem im Jahre 2005 gegründeten Blog zu Neuigkeiten aus dem Umkreis von filesharing  und bittorent – ist der Film, der mit über 8 Millionen illegalen Downloads per bittorent am häufigsten heruntergeladene Film 2013.

Irgendwer war es, wer war es nun?

Die Praxis zeigt, dass in den seltensten Fällen der Anschlussinhaber einräumt, den Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ heruntergeladen zu haben. Die meisten kennen ihn nicht, oft genug schweigen sich die ggf. schuldigen volljährigen Kinder zum elterlichen Vorwurf aus oder leugnen die Rechtsverletzung vehement. Nun scheint dem Empfänger der Abmahnung die Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer nach der Abgabe der lebenslang verbindlichen Unterlassungserklärung unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Anschluss nur einmal ermittelt wurde. Die Annahme einer fehlerhaften Ermittlung erscheint naheliegend, das Gefühl „das kann einfach nicht stimmen“ sollte aber nicht überschätzt werden. Nach dem OLG Köln (Urt. v. 16.05.2012; 6 U 239/11) steht die Begehung der Rechtsverstöße fest über den streitgegenständlichen Internetanschluss fest, sobald nachgewiesen werden, kann, dass dieser binnen einer Woche zwei Mal ermittelt wurde. Denn es sei höchst unwahrscheinlich, dass es nacheinander zweimal zu Fehlern bei der Ermittlung gekommen ist. Folglich sollen Zweifel an der Richtigkeit der Anschlussidentifizierung  schweigen.

Was tun, wenn man nicht weiß, wer es war?

Es stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob man den Personen im Haushalt oder der Ermittlung glauben schenken soll und darf. Nach meiner Meinung ist es nicht so, dass eine mehrfach Ermittlung wirklich sicher die Rechtsverletzung beweist, aber die zitierte Rechtsprechung ist beachtenswert. Empfehlenswert ist es, spätestens nach dem Aufforderungsschreiben, besser unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung, mit allen Personen im Haushalt zu sprechen und diese ausgiebig zu befragen. Wichtig kann es sein, sich Notizen zu machen, weil es bis zu einer Klage noch Jahre dauern kann. Wer hielt sich wo auf, wer hat einen eigenen PC usw.

Muss die Kanzlei Waldorf Frommer sich in die Karten schauen lassen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist außergerichtlich nicht dazu verpflichtet, die Anzahl der festgestellten Ermittlungszeitpunkte zu nennen, so dass die richtige Verteidigungsstrategie vor einer eventuellen Abgabe der Unterlassungserklärung für „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ besprochen werden sollte. Gleiches gilt hinsichtlich der von Waldorf Frommer gestellten Vergleichsforderung 815,00 EUR für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Summe, welche jegliche Ansprüche der Rechteinhaber abdecken soll. Nun ist Vorsicht geboten: was ist mit dem Film „Der Hobbit: Smaugs Einöde?“ Wurde dieser auch heruntergeladen und wenn ja, sind die diesen betreffenden Ansprüche von der Vergleichssumme auch umfasst? Dem Abgemahnten sollte je nach gegebenem Sachverhalt ggf. geraten werden, vorbeugende Unterlassungserklärungen abgegeben, um weitere Abmahnungen vorzubeugen.

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