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Waldorf Frommer Serien Abmahnung für „Supernatural“ und „Person of Interest“ i.A.v Warner Bros

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Im Internet wird von einer neuen Abmahnwelle durch Waldorf Frommer geraunt. Diesmal könnte auch anderes als bei „Breaking Bad“ etwas dran sein. Zuletzt hatte die Kanzlei Serien wie 24: Live another day für ihre Mandanten abgemahnt. Diesmal soll es um die beiden Serien „Supernatural“ und „Person of Interest“ gehen. Bei „Supernatural“ handelt es sich um zwei Brüder, die den Kampf mit Dämonen aufnehmen. Bei Person of Interest ist der Gegner menschlicher: Die Überwachungsgesellschaft und die üblichen bösen Buben. Beide Serien sind vielleicht keine inhaltlichen Schwergewichte allerdings kommerziell sehr erfolgreich.

Nachdem bei Supernatural bereits die zehnte Staffel angekündigt wurde, kann die Serie so schlecht auch nicht sein. Seit Jahren beschäftigt sich dieser Blog mit dem Dilemma, das aufgrund der immer weiter zusammenwachsenden Welt durch das Internet, viele Serienfreunde es kaum aushalten, wenn die Wunschfolge eine Woche später erscheint, schließlich ist das kollektive Austauschen in Blogs und Foren üblich und Teil der Ereignisses. Wer erinnert sich nicht an die Diskussionen in „Lost“ Foren, zu kleinen Hinweisen in der gerade ausgestrahlten Serienfolge.  In den achtziger Jahren konnte die Nation noch über Kirschkuchen fiebern, wer Laura Palmer in Twin Peaks ermordet hatte, obwohl die Serie bereits lange in Amerika ausgestrahlt wurde. Zuletzt wurde ein Leak der letzten Episode von „The Mentalist“, in der „Red John“ enttarnt wurde auf Facebook von Deutschen und Amerikanern unisono diskutiert.  Zwar gibt es mittlerlweile deutlich mehr legale Bezugsquellen für Serien Junkies um an ihren „Stoff“ zu kommen, aber klar ist, dass eine verspätete Veröffentlichung illegale Plattformen unterstützt. Gerade die Serien „Supernatural“ und „Person of Interest„, die aktuell von Waldorf Frommer abgemahnt werden, werden viele junge Menschen dazu bewegen, den Download zu tätigen, um sich mit Freunden und Bekannten über soziale Netzwerke auszutauschen.  Was bedeutet das für die Eltern als Anschlussinhaber?

1. Was tun, wenn eine Unterlassungserklärung und z.B. 519,50 EUR gefordert werden?

Wenn Sie der Anschlussinhaber sind, aber keine Serie von Warner Bros heruntergeladen und während dessen verbreitet haben, sind Sie kein Täter der Rechtsverletzung. Sie könnten aber in Anspruch genommen werden, wenn Sie hätten verhindern müssen, dass Dritte Ihren Anschluss dazu nutzen. Zu dieser Frage gibt es drei BGH-Entscheidungen

a) BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens

In dieser bereits vier Jahre alten BGH-Entscheidung hat der BGH (verkürzt dargestellt) klargestellt, dass der Nutzer eines W-lans, der seinen Internetanschluss zum Zeitpunkt der Einrichtung nicht mit der matktüblichen Verschlüsselung abgesichert hat, als sog. Störer aber nicht als Täter haftet. Er haftet damit auch nur auf den Ersatz der Anwaltskosten.

b) BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 “Morpheus

In dieser jüngeren Entscheidung hat der BGH (verkürzt dargestellt) ausgeführt, dass der Anschlussinhaber, wenn er seine minderjährigen Kinder ausreichend über Tauschbörsen belehrt hat ( hier steckt der sprichwörtliche Teufel im Detail), er weder als Täter noch als Störer haftet. Der Anschlussinhaber muss damit weder Anwaltkosten noch Schadensersatz leisten. Aber Achtung: Das minderjähirge Kind kann durchaus voll verklagt werden, daher ist anwaltliche Rücksprache vor Erklärungen gegenüber der Gegenseite sinnvoll.

c)  BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 „BearShare

In dieser Entscheidung aus diesem Jahr hat der BGH (verkürzt dargestellt) ausgeführt, dass der Anschlussinhaber gegenüber volljährigen Familienmitgliedern keine anlasslosen Belehrungs- und oder Überwachungspflichten, hat. Der Anschlussinhaber muss also weder Anwaltskosten noch Schadensersatz zahlen. Selbstverständlich kann aber das voljährige Familienmitglied in Anspruch genommen werden, daher ist auch hier Vorsicht geboten, um nicht das Kinde mit dem Bade auszuschütten.

2. Was muss ich unternehmen, wenn ich weiß, dass ich die Serie „Supernatural“ oder „Person of Interest“ nicht geladen habe?

Es ist geboten, dass Sie mit allen Nutzungsberechtigten des Haushalts sprechen, und ermitteln, ob diese die Rechtsverletzung begangen haben. Wenn diese die Tat verneinen ist es zumindest bei minderjährigen Kindern sinnvoll einmal den Rechner zu untersuchen. Zu weitergehenden Schritten sind Sie nach der aktuellen Rechtsprechung wohl nicht verpflichtet, inbesondere müssen Sie keine Verhöre durchführen.

3. Was ist der nächste Schritt nach der Befragung?

Wenn Sie Rechtsverletzungen aus dem Haushalt ausgeschlossen haben, sollten Sie veruschen zu ermitteln, ob sich jemand von außen Zugriff verschafft hat. Namentlich wenn Sie ein W-lan verwenden ist es geboten zu prüfen, ob und wenn ja wie dies verschlüsselt ist. Falls möglich sollte versucht werden die Informationen des Routers auszulesen, welche IP-Adresse vergeben wurde, wer sich eingewählt hat usw.

4. Soll ich Waldorf Frommer dann meine Ergebnisse mitteilen?

Es ist umstritten, ob Sie als Anschlussinhaber eine Antwortpflicht haben. So wird von Abmahnerseite argumentiert, dass wenn kein außergerichtlicher Vortrag kommt, und die Klägerseite in die Klage „getrieben wird“, dann zumindest die Kosten des Rechtsstreits vom Abgemahnten zu leisten sind. Ob es allerdings sinnvoll ist, einen Fall mit Anwälten zu diskutieren, die sich jahrelang ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen scheint fraglich. Am sinnvollsten ist es wohl, für Waffengleichheit zu sorgen und ebenfalls einen versierten Anwalt hinzuzuziehen, der sich mit der Waldorf Frommer Abmahnung für Sie herumschlägt.

5. Dürfen Serienfolgen wie „Person of Interest“ oder „supernatural“  abgemahnt werden?

Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob auch amerikanische Serien, die noch gar nicht in Deutschland im Fernsehen gelaufen sind, abgemahnt werden. Alternativ wird gefragt, ob es überhaupt schlimm sei Serien herunterzuladen, schließlich könne man diese auch im Fernsehen herunterladen. Zu diesen Fragen habe ich mich hier bereits geäußert. Außerdem habe ich den beiden Kanzleien, die vornehmlich amerikanische Serien abmahnnen, namentlich Sasse und Partner sowie Waldorf Frommer ein Video veröffentlich, was Sie sich im Anschluss anschauen können.

httpv://www.youtube.com/watch?v=S3Q3rx9ig1g

6. Warum die Anwaltskanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte?

Seit knapp sieben Jahren sind wir mit Mandaten der Kanzlei Waldorf Frommer betraut. Wir haben Mandanten aus ganz Deutschland vertreten. Allein in diesem Jahr konnten wir weit über  ein dutzend Filesharing Verfahren gegen diverse „Abmahnkanzleien“ für unsere Mandanten vor Gericht gewinnen. Diese Erfahrung hilft uns außergerichtlich auszuloten, ob ein Gerichtsverfahren Sinn macht, oder ob es aus Mandantensicht cleverer ist, die geforderte Summme „nur“ erheblich zu reduzieren. Rufen Sie uns an unter 040 411 88 15 70040 411 88 15 70 . Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr erreichbar. Samstag von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

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