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Entfernung aus den Ergebnislisten bei google und Co!

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Die letzten Monate haben wir uns deutlich intensiver als zuvor mit der Beeinflussung der Ergbnisliste einer „Google Recherche“ beschäftigt. Der EuGH hat die Rechte von Privatpersonen gegenüber google, bing und Co  deutlich gestärkt. Wie sind aber die Erfahrungen in der Praxis? Kommt die Suchmaschinen den Forderungen angemessen nach? Unsere Zwischenbilanz ist zwiegespalten. Es scheint so, als ob z.B. „google“ stark differenziert, ob es sich bei der aus dem Trefferlisten zu entfernende Seite um eine Zeitung oder vergleichbare Quelle handelt oder nicht.

1. Entfernung eines Zeitungsartikels aus der Ergebnisliste

Am härtesten sind die Auseinandersetzungen, wenn ein Zeitungsartikel in der Ergebnisliste auftaucht. In diesen Fällen ist die Auseinandersetzung oft sehr zäh. Es ist zu vermuten, dass die Betreiber der Suchmaschinen davon ausgehen, dass z.B. Seiten wie Spiegel online oder auch die FAZ oder die TAZ (um das Meinungspektrum komplett abzubilden) die Namensnennung ohnehin nur im öffentlichen Interesse vornehmen und daher eine Vorprüfung erfolgt, auf die aufgesetzt werden kann. Dies ist zwar nach unserer Erfahrung keineswegs immer der Fall, aber die Logik hinsichtlich den Handlungen erschließt sich durchaus.

2. Entfernung von Blogbeiträgen, Forenbeiträgen usw aus der Ergebnisliste

Bei der Entfernung von z.B. Forenbeiträgen aus der Ergebnisliste haben wir bisher hingegen oft sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Umsetzung der EuGH Richtlinien war dabei in fast allen Fällen relativ problemlos möglich.

3. Ist eine Entfernung aus der Ergebnisliste möglich?

Diese sehr kurze Darstellung kann schon einmal eine sehr grobe Aussicht auf die häufig gestellte Frage geben, ob eine Löschung ohne Gerichtsverfahren möglich ist. Wenn über eine Person viel Berichterstattung in der klassischen Presse erfolgte, ist eine Löschung aus der Ergebnisliste oftmals schwieriger. Letztlich hängt es vom Fall und vom Einsatz im konkreten Fall ab. Wenn Sie die Ergebnisliste von „google“ bereinigt wissen wollen, kontaktieren Sie uns.

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